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Jahresabschlusserstellung

durch erfahrene Steuerberater

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er gibt Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg sowie der finanziellen Lage von Unternehmen und schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab. Dabei sind zwei Aussagen sehr wichtig:

  1. Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Handelsbilanz)
  2. Bemessungsgrundlage für Besteuerungen (Steuerbilanz).

Weiterhin dient der Jahresabschluss als Grundlage für die Unternehmensentwicklung sowie Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit bei Banken.

Mögliche JA-Formen

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Bilanz und GuV-Rechnung

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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Erläuterungsbericht

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Eröffnungsbilanz

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Zwischenabschluss

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Liquidationsbilanz

Unsere Leistungen

Die Steuerberatungskanzlei Grimm unterstützt Sie kompetent und fachgerecht bei der Vorbereitung sowie Erstellung von:

  • Jahresabschlüssen
  • Steuerbilanzen inkl. E-Bilanzen
  • Anhängen für alle Größenklassen i. S. d. HGB,
  • Einnahme-Überschussrechnungen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG sowie
  • Sonder- & Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften.

Die Jahresabschlusserstellung gehört zum Kerngeschäft der Steuerberatung und ist ebenfalls eine unserer Kernkompetenzen in unserer Steuerkanzlei. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, wenn Sie erfahrene Experten für Ihr (Klein-)Unternehmen benötigen.

Gut zu wissen

Pflicht zur E-Bilanz

Neben der Aufstellung eines Jahresabschlusses sind bilanzierende Gewerbetreibende weiterhin dazu verpflichtet, ihre Bilanz sowie GuV elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (vgl. § 5b EStG). Unsere Steuerberater klären Sie über alle Vorschriften sowie Pflichten transparent auf und bereiten Sie auf alle steuerrechtlichen Anforderungen und Änderungen vor.

Kleingewerbe Regelung

Kleine Gewerbetreibende bzw. (Solo-)Selbstständige oder Freiberufler sind unter gewissen Voraussetzungen von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt dann im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG. Diesbezüglich beraten wir Sie kompetent und transparent, auch wenn es z.B. um eine Existenzgründung + passende Unternehmensform geht.

Ihre Vorteile

  • Korrekte sowie fristgerechte Einreichung Ihrer Unterlagen ✓
  • Wertvolle Tipps – basierend auf über 30 Jahren Erfahrung ✓
  • Professionelle Zusammenarbeit & kompetente Prozessbegleitung ✓
  • Detaillierte Übersicht für künftige Maßnahmen & Handlungen ✓
  • Entlastung bzw. Auslagerung Ihrer Buchhaltung ✓